Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Warenankauf

Lolas bunte Kiste – Spielzeugladen Neu & Gebraucht

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Ankauf von Waren durch „Lolas bunte Kiste“ (nachfolgend „Käufer“) von Privatpersonen oder Gewerbetreibenden (nachfolgend „Verkäufer“).

2. Identitätsnachweis & Datenschutz

  • Zur rechtlichen Absicherung und zur Vorbeugung des Handels mit Hehlerware ist der Verkäufer verpflichtet, ein gültiges amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen.

  • Der Käufer nimmt die persönlichen Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail) in den schriftlichen Kaufvertrag auf. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der gesetzlichen Buchhaltungs- und Nachweispflichten gespeichert.

3. Warenprüfung & Bewertungsverfahren (24-Stunden-Regel)

  • Da eine sorgfältige Bewertung von Spielwaren (insbesondere bei Lego-Sets, Playmobil-Sammlungen oder vielen Einzelteilen) Zeit in Anspruch nimmt, erfolgt die finale Preisfindung nicht sofort.

  • Der Verkäufer überlässt die Ware dem Käufer für eine Prüfungsdauer von in der Regel einem Werktag.

  • Während dieser Zeit wird die Ware auf Vollständigkeit, Originalität und Zustand geprüft. Der Verkäufer erhält bei Abgabe eine Bestätigung über die eingereichte Ware.

4. Vertragsschluss & Preisfindung

  • Nach Abschluss der Prüfung unterbreitet der Käufer dem Verkäufer ein Kaufangebot (telefonisch, per E-Mail oder vor Ort).

  • Ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag kommt erst mit der beidseitigen Unterzeichnung des schriftlichen Kaufvertrags zustande.

  • Sollte keine Einigung über den Preis erzielt werden, ist die Ware zeitnah vom Verkäufer wieder abzuholen.

5. Eigentum & Herkunft

  • Der Verkäufer versichert, dass er der rechtmäßige Eigentümer der Ware ist. Mit Unterzeichnung des Kaufvertrags und Erhalt des Geldes geht das Eigentum an der Ware unmittelbar auf „Lolas bunte Kiste“ über.

6. Auszahlung

  • Die Auszahlung des vereinbarten Betrages erfolgt nach Vertragsabschluss wahlweise:

    1. In bar vor Ort im Geschäft.

    2. Per Banküberweisung auf das vom Verkäufer angegebene Konto.

7. Gewährleistung

  • Der Verkäufer haftet für die Richtigkeit seiner Angaben. Stellt sich nach dem Ankauf heraus, dass wesentliche Mängel arglistig verschwiegen wurden oder es sich um Plagiate handelt, behält sich der Käufer Rückforderungsansprüche vor.